1.0.       Wer erhält Zuschüsse?

1.1.       Aus LK-Mitteln: Vereine des SK Calw, die ihren Sitz im LK Calw haben, für ihre aktiven     

            Mitglieder als Kadermitgleider E, D, C und B für Teilnahme an Lehrgängen.

 

1.2.       Aus anderen Mitteln: Vereine des SK Calw, die ihren Sitz außerhalb des LK Calw haben.  

            Sonst wie 1.1.

 

2.0.       Wer kann Zuschüsse beantragen?

2.1.       Vereine für Teilnehmer nach 1.1. und 1.2.

 

3.0.       Welche Veranstaltungen werden bezuschußt?

3.1.       Von den übergeordneten Fachverbänden durchgeführte Lehrgänge für Kadermitglieder.

 

4.0.       Welche Zuschüsse werden gewährt?

4.1.       Fahrtkosten: 0,08 €/gefahrene Kilometer. Bei mehreren Teilnehmern aus dem gleichen     

            Verein oder aus dem Sportkreis sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Fahrgemeinschaften            

            werden mit 1 - 3 Teilnehmer = 1 PKW gerechnet.

 

4.2.       Der Höchstzuschußbetrag ist für 1 Teilnehmer mit 200,- € je Abrechnungszeitraum           

            festgelegt.

 

5.0.       Auszahlung

5.1.       Der SK-Ausschuß legt jährlich einen bestimmten Betrag für diesen Zweck im HH-Plan fest.

 

5.2.       Die Zuschüsse werden nach den Höchstbeträgen errechnet.

 

5.3.       Die Auszahlung erfolgt im Verhältnis des geprüften Höchstzuschußbetrags zu den          

            vorhandenen Mitteln.

 

5.4.       Wenn Mittel nicht ausgeschöpft werden, werden diese dem nächsten      

            Abrechnungszeitraum zugeschlagen.

 

5.5.       Auszahlung durch den Sportkreis erfolgt bis 15. Dezember nach dem     

            Abrechnungszeitraum.

 

6.0.       Welche Termine müssen eingehalten werden?

6.1        Abrechnungszeitraum: 1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres.

 

6.2.       Anträge können bei der SK-Geschäftsstelle, Postfach 1464, 72194 Nagold angefordert   

            werden.

 

6.3.       Anträge mit den kompletten Unterlagen müssen spätestens am 30. September nach dem            

            Abrechnungszeitraum bei der SK-Geschäftsstelle eingereicht werden.

 

6.4.       Verspätet und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Sie können     

            auch nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.

 

7.0.       Welche Nachweise sind von den Zuschußempfängern zu erbringen?

7.1.       Bestätigung des Veranstalters über Teilnahme, Lehrgangsprogramm, Beginn und            

            Beendigung der Veranstaltung.

 


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