1.0. Wer erhält Zuschüsse?
1.1. Aus
LK-Mitteln: Vereine des SK Calw, die ihren Sitz im LK Calw haben, für ihre
aktiven
Mitglieder
als Kadermitgleider E, D, C und B für Teilnahme an Lehrgängen.
1.2. Aus
anderen Mitteln: Vereine des SK Calw, die ihren Sitz außerhalb des LK Calw
haben.
Sonst
wie 1.1.
2.0. Wer kann Zuschüsse
beantragen?
2.1. Vereine
für Teilnehmer nach 1.1. und 1.2.
3.0. Welche Veranstaltungen
werden bezuschußt?
3.1. Von den
übergeordneten Fachverbänden durchgeführte Lehrgänge für Kadermitglieder.
4.0. Welche Zuschüsse werden
gewährt?
4.1. Fahrtkosten:
0,08 €/gefahrene Kilometer. Bei mehreren Teilnehmern aus dem gleichen
Verein
oder aus dem Sportkreis sind Fahrgemeinschaften zu bilden. Fahrgemeinschaften
werden
mit 1 - 3 Teilnehmer = 1 PKW gerechnet.
4.2. Der
Höchstzuschußbetrag ist für 1 Teilnehmer mit 200,- € je Abrechnungszeitraum
festgelegt.
5.0. Auszahlung
5.1. Der
SK-Ausschuß legt jährlich einen bestimmten Betrag für diesen Zweck im HH-Plan
fest.
5.2. Die
Zuschüsse werden nach den Höchstbeträgen errechnet.
5.3. Die
Auszahlung erfolgt im Verhältnis des geprüften Höchstzuschußbetrags zu den
vorhandenen
Mitteln.
5.4. Wenn
Mittel nicht ausgeschöpft werden, werden diese dem nächsten
Abrechnungszeitraum
zugeschlagen.
5.5. Auszahlung
durch den Sportkreis erfolgt bis 15. Dezember nach dem
Abrechnungszeitraum.
6.0. Welche Termine müssen
eingehalten werden?
6.1 Abrechnungszeitraum:
1. September bis 31. August des darauffolgenden Jahres.
6.2. Anträge
können bei der SK-Geschäftsstelle, Postfach 1464, 72194 Nagold angefordert
werden.
6.3. Anträge
mit den kompletten Unterlagen müssen spätestens am 30. September nach dem
Abrechnungszeitraum
bei der SK-Geschäftsstelle eingereicht werden.
6.4. Verspätet
und unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden. Sie können
auch
nicht in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen werden.
7.0. Welche Nachweise sind von
den Zuschußempfängern zu erbringen?
7.1. Bestätigung
des Veranstalters über Teilnahme, Lehrgangsprogramm, Beginn und
Beendigung
der Veranstaltung.