Sportkreis
Calw e.V. Postfach 1464, 72194 Nagold sportkreis/ehrungen/ehr_ord1
E H R U N G S O R D N U N G
1.0.0. Ehrung von erfolgreichen Sportlern
1.1.0. Zweck der Ehrung:
1.1.1. Erfolgreiche
Sportler werden für hervorragende sportliche und andere Leistungen
ausgezeichnet und geehrt.
1.1.2. Die
Aufteilung erfolgt in Sportlerinnen, Sportlern und Mannschaften.
1.2.0. Wer wird geehrt?
1.2.1. Teilnehmer
an Meisterschaften, welche bei dem Wettkampf für einen Verein des Sportkreises
Calw angetreten sind und in diesem
Verein Mitglied sind.
1.2.2. Teilnehmer an Welt- u. Europa Meisterschaften mit
Platz 1-10
1.2.3. Teilnehmer
an Deutschen Meisterschaften mit Platz 1 bis 3, ab Vollendung des 14.
Lebensjahres.
1.2.4. Teilnehmer
an Süddeutschen, Baden-Württembergischen, Badischen, Württembergischen,
Schwäbischen
Meisterschaften
mit Platz 1 bis 3, ab Vollendung des 16. Lebensjahres.
1.2.5. Sonstige
beachtenswerte Leistungen im Sport. Altersbegrenzung wie Pos. 1.2.1. bis 1.2.4.
1.2.6. Bei
der Altersbegrenzung von Mannschaften der Pos. 1.2.1. bis 1.2.5. wird nach dem
ältesten Mannschafts-
mitglied
gerechnet und die ganze Mannschaft zur Ehrung eingeladen.
1.2.7. Besondere
Verdienste um das Deutsche Sportabzeichen. Ehrung erfolgt in der Regel an
besonderem Termin.
1.3.0. Wer schlägt zur Ehrung vor?
1.3.1. Zu
Pos. 1.2.1. bis 1.2.6.: Fachverbände, welche Sitz oder Vertreter im Sportkreis
Calw haben.
1.3.2. Zu
Pos. 1.2.1. bis 1.2.6.: Vereine, welche von keinem Fachverband im Sportkreis
vertreten sind.
1.3.3. Zu
Pos. 1.2.1. bis 1.2.6.: Sportkreisausschuss und Sportkreisvorstand.
1.3.4. Zu
Pos. 1.2.1. bis 1.2.6.: Lokalpresse
1.3.5. Zu
Pos. 1.2.7.: Sportkreisreferent für das Deutsche Sportabzeichen.
1.4.0. Wer beschließt Ehrung?
1.4.1. Sportkreisvorstand.
1.5.0. Wie erfolgt Ehrung?
1.5.1. Pos.
1.2.1. bis 1.2.6.: Durch Sportkreisvorstand am Sportlerball des Sportkreises
Calw im darauf folgenden Jahr der
Leistung oder bei entsprechender Veranstaltung des Sportkreises.
1.5.2. Pos.
1.2.7.: Bei Veranstaltung des Referats Deutsches Sportabzeichen.
2.0.0. Wahl der Sportlerin, des Sportlers und der Mannschaft des Jahres
2.1.0. Zweck der Wahl:
2.1.1. Überdurchschnittlich
erfolgreiche Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften werden für sportliche und
andere Leistungen zur Wahl
vorgeschlagen.
2.1.2. Altersbegrenzung
und Wählbarkeit wie Pos. 1.2.1. bis 1.2.6.
2.2.0. Wer schlägt zur Wahl vor?
2.2.1. Wie
Pos.1.3.1. bis 1.3.4.
2.3.0. Vorauswahl
2.3.1. Durch je 3 Vertreter der Lokalpresse und des
Sportkreisvorstandes. Das 6-köpfige Vorauswahlgremium erstellt Wahlvorschläge mit je 6-10 Personen/Mannschaften
für die Wahl durch die Leser der Lokalpresse.
2.4.0. Wahl
2.4.1. Die
Wahl erfolgt durch die Leser der Lokalpresse nur auf den Original-Zeitungsausschnitten.
Diese müssen Namen und Adresse des
Wählers/der Wählerin enthalten.
2.4.2. Die
Stimmenauszählung erfolgt durch je 2 Vertreter der Lokalpresse und des
Sportkreisausschusses.
2.4.3. Auf
den Wahlzetteln ist jeweils nur eine Person/Mannschaft anzukreuzen.
2.4.4. Die
Anzahl der Stimmen entscheidet über die Reihenfolge der Siegerplätze.
2.5.0. Wie erfolgt Proklamation ?
2.5.1. Durch
Sportkreisvorstand und Lokalpresse am Sportlerball des Sportkreises Calw im
darauffolgenden Jahr der Leistung
oder bei entsprechender Veranstaltung des Sportkreises.
2.6.0. Welche Auszeichnungen werden gegeben?
2.6.1. Die
jeweils 3 besten Sportlerinnen, Sportler und Mannschaften erhalten Pokale mit
Gravur oder entsprechende Geldpreise.
Beschluss
Sportkreisausschuss am 01.12.1993. Änderungen und Ergänzungen am 18.03.1998,
01.01.2000, 14.02.2001, 15.12.2005